Zusammenfassung:
Auf Grundlage einer Mitteilung des Bundesumweltamtes gingen im Januar 2011 mehrfach Berichte durch die Presse, in denen davor gewarnt wurde, allergiegefährdete Babys und Kleinkinder zum Schwimmen zu schicken. Durch die Verbindung von Chlor mit Urin, Schweiß etc. entsteht die Substanz Trichloramin, die im Verdacht steht, bei eben diesen Kindern durch Einatmen Asthma hervorzurufen. In einer neuen Zusammenfassung des Themas vom Bundesumweltamt vom Frühjahr 2011 (also nur ein paar Monate später) wurden die ersten Meldungen allerdings stark relativiert. Es ist sogar davon auszugehen, dass Kinder die am Babyschwimmen teilgenommen haben ein geringeres Risiko haben an Asthma zu erkranken als Kinder die an keinem Babyschwimmkurs teilgenommen haben.

Zur Erklärung:
In Deutschland schreibt die DIN 19643 die Verfahren zur Wasseraufbereitung in öffentlichen Schwimmbädern vor. Nach dieser DIN müssen in allen öffentlichen Bädern (auch wenn in einer Vorstufe mit OZON gearbeitet wird) mind. 0,3 mg/l Chlor dem Beckenwasser zudosiert werden.Im Wasser bindet das eingesetzte Chlor sofort Urin, Schweiß, Hautschuppen, Kosmetika und Mikroorganismen. Damit wird eine Vermehrung verhindert und das Wasser so schnellstens gereinigt. Bei dieser chemischen Reaktion entstehen  allerdings Desinfektionsnebenprodukte (u.a. die genannten Trichloramine). Diese verdunsten, verursachen im Übrigen den typischen Schwimmbadgeruch und werden zwangsläufig von den Schwimmbadbesuchern eingeatmet.
Das Bundesumweltamt beruft sich auf Studien, die Anlass dazu geben, dass sich genau diese eingeatmeten Nebenprodukte negativ auf die Entwicklung des Lungengewebes von Säuglingen auswirken könnten, so dass dann ein erhöhtes Risiko bestünde, an allergischem Asthma zu erkranken.

Relativierend ist folgendes anzumerken:
In der Pressemitteilung selbst ist zu lesen, dass noch kein gesicherter Zusammenhang zwischen den Trichloraminen und einem Asthmarisiko ermittelt wurde.
Es wird eine belgische Studie aus 2003 angesprochen, die u.E. aber keine Bedeutung für Deutschland haben kann, da die Chlorgrenzwerte im Wasser bei uns bedeutend niedriger liegen.
In der Pressemitteilung ist auch zu lesen, dass in über 90 Prozent der Bäder in der Luft Trichloraminwerte gemessen wurden, die deutlich unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegen. Die übrigen 10 Prozent stammen aus Bädern mit veralteter und nicht DIN-konformer Technik.
Auch der Verband der Kinder- und Jugendärzte im Netz relativiert die Mitteilung des Bundesumweltamtes entschieden, hebt die positiven Effekte des Babyschwimmens hervor und warnt vor Panikmache. Rauchen in der Umgebung eines Kleinkindes sei beispielsweise weitaus risikoreicher einzuschätzen als das Babyschwimmen.

Fazit:
Nach Auswertung der neuesten Studien (siehe Download oben) bestehen keine Verdachtsmomente, die einen Zusammenhang zwischen dem frühen Aufenthalt in gechlorten Schwimmbädern bei Kindern mit Vorbelastung und allergischen Asthmaerkrankungen vermuten lassen.

Die weitere Forschung zur Aufklärung findet unseren absoluten Zuspruch, um die optimale Sicherheit unserer Kinder zu gewährleisten.
Bei der Beurteilung des Babyschwimmens insgesamt darf keinesfalls außer Acht gelassen werden, welche positiven Auswirkungen das Schwimmen auf die Gesamtentwicklung der Kinder hat. Die Vorteile überwiegen unserer Meinung nach dem (möglichen) Nachteil bei weitem. An dieser Stelle sei Dr. Andreas Hellmann, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologen zitiert: „ Das Allergierisiko ist insgesamt gestiegen. Welchen Anteil Schwimmbäder haben, ist ungeklärt.“ Auf das Schwimmen zu verzichten hält er daher für völlig falsch. Gerade für Asthmatiker sei das Schwimmen die ideale Sportart. Unseren längjährigen Erfahrungen zu Folge können wir dies bestätigen. Viele unserer Kunden teilen uns die positiven Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder immer wieder mit. Die bereits gesicherte Erkenntnis, dass Chlor mit Stickstoffverbindungen reagiert, macht es allerdings im Rahmen der Eigenkontrolle zwingend erforderlich, sehr genau auf die Einhaltung der Baderegel „Vor dem Schwimmen duschen!!!“ zu achten. Jeder Badbesucher kann so durch gründliches Duschen VOR dem Schwimmen wesentlich zur Reduzierung schädlicher Nebenprodukte beitragen und ist daher in einem gewissen Maße mit verantwortlich für die Wasserqualität.

Quellen:

Stellungnahme des BVKJ:

http://www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/aktuelles1/show.php3?id=3781&nodeid=26&nodeid=26&query=chlor

Pressemitteilung Bundesumweltamt:

http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2011/pd11-001_babyschwimmen_asthmagefahr_durch_desinfektion_mit_chlor.htm